Komm zur Generalversammlung!
Hard facts 💡
📅 Freitag 8. Mai 2026
🕑 18:00 Uhr
📍 Jugendbüro (Brauereihof 2, 4700 Eupen)
Bei weiteren Fragen melde dich gerne bei den Koordinatorinnen!
📧 lara.bongartz@jugendbuero.be / rachel.counson@jugendbuero.be / info@rdj.be
📞 0499 87 51 52 (Lara) / 0499 81 52 57 (Rachel)
Was ist die Generalversammlung?
Die Generalversammlung ist die Basis des RDJs und besteht aus freien und ordentlichen Mitgliedern. Die Generalversammlung bestimmt die Leitlinien des RDJ und gibt an, welche Themen und Projekte der RDJ genauer unter die Lupe nehmen sollte! 🔎
- Ordentliche Mitglieder sind Jugendorganisationen, die Träger der Offenen und Mobilen Jugendarbeit, Jungparteien, die Jugendinfo und andere Jugendeinrichtungen. Pro ordentliches Mitglied dürfen zwei Vertreter benannt werden. Sie vertreten also die Ansichten ihrer Einrichtung.
- Freie Mitglieder sind Jugendliche unter 35 Jahre, die nur ihre eigene Meinung und ihre eigenen Interessen vertreten.
Sowohl freie als auch ordentliche Mitglieder werden von der Generalversammlung gewählt. Alle Jugendliche aus Ostbelgien die Möglichkeit, ihre Meinung in der Generalversammlung zu äußern und sich einzubringen, darum sind die Versammlungen auch öffentlich. Stimmrecht haben aber nur die Mitglieder.
Möchtest du oder deine Einrichtung Mitglied im RDJ werden? Dann melde dich bei uns für mehr Infos! (info@rdj.be).
Was macht die Generalversammlung?
Bei der Generalversammlung treffen sich die ganzen Mitglieder des RDJ und besprechen wichtige Anfragen, Themen und das Alltagsgeschäft. Die Generalversammlung findet 2x im Jahr statt.
Eine Generalversammlung folgt immer einer Tagesordnung. Zuerst werden die anwesenden Mitglieder gezählt und geschaut, ob die Generalversammlung stimmberechtigt ist. Dazu müssen mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Danach stellen der RDJ Verwaltungsrat und die RDJ Koordinatorinnen vor, was der RDJ in letzter Zeit organisiert hat und was in den kommenden Monaten noch ansteht. Dabei werden auch kurz die verschiedenen Arbeitsgruppen erläutert.
Ebenfalls können neue Mitglieder bei der Generalversammlung offiziell aufgenommen werden. Dazu muss man sich der Generalversammlung vorstellen und die Generalversammlung stimmt dann über die Aufnahme ab. Man muss mindestens die Hälfte der Stimmen auf seine Seite schlagen.
Die Generalversammlung entscheidet auch über das Budget und den Haushalt des RDJ. Das bedeutet, dass die Generalversammlung mit entscheiden kann, woran der RDJ Geld ausgibt oder an welchen Projekten der RDJ plant, Geld auszugeben.
Auch wenn eine Generalversammlung im ersten Moment sehr strikt und unflexibel klingen mag, ist es in Realität doch anders. Der Austausch zwischen dem Verwaltungsrat, den Koordinatorinnen und den Mitgliedern ist dem RDJ sehr wichtig. Deshalb bleibt auch immer Raum für Diskussionen und Anregungen, sowohl während der Generalversammlung als auch nach dem offiziellen Teil.