Generalversammlung 23. Mai
Was ist die Generalversammlung?
Die Generalversammlung ist die Basis des RDJ und besteht aus freien und ordentlichen Mitgliedern. Die Generalversammlung bestimmt die Leitlinien des RDJ und gibt an, welche Themen und Projekte der RDJ genauer unter die Lupe nehmen sollte! 🔎
Insgesamt zählt der RDJ über 20 Mitglieder: Vertreter und Vertreterinnen einer Jugendeinrichtung und freie Mitglieder, die keine Einrichtung vertreten. Jeder junge Mensch zwischen 16 und 35 Jahren kann Mitglied im RDJ werden. Dies ist nicht nur zum Mandatswechsel, sondern jederzeit möglich.
Was macht die Generalversammlung?
Bei der Generalversammlung treffen sich die ganzen Mitglieder des RDJ und besprechen wichtige Anfragen, Themen und das Alltagsgeschäft. Die Generalversammlung findet 2x im Jahr statt.
Eine Generalversammlung folgt immer einer Tagesordnung. Zuerst werden die anwesenden Mitglieder gezählt und geschaut, ob die Generalversammlung stimmberechtigt ist. Dazu müssen mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Danach stellen der RDJ Verwaltungsrat und die RDJ Koordinatorinnen vor, was der RDJ in letzter Zeit organisiert hat und was in den kommenden Monaten noch ansteht. Dabei werden auch kurz die verschiedenen Arbeitsgruppen erläutert.
Ebenfalls können neue Mitglieder bei der Generalversammlung offiziell aufgenommen werden. Dazu muss man sich der Generalversammlung vorstellen und die Generalversammlung stimmt dann über die Aufnahme ab. Dazu muss man mindestens die Hälfte der Stimmen auf seiner Seite schlagen.
Die Generalversammlung entscheidet auch über das Budget und den Haushalt des RDJ. Das bedeutet, dass die Generalversammlung mit entscheiden kann, woran der RDJ Geld ausgibt oder an welchen Projekten der RDJ plant, Geld auszugeben.
Auch wenn eine Generalversammlung im ersten Moment sehr strikt und unflexibel klingen mag, ist es in Realität doch anders. Der Austausch zwischen dem Verwaltungsrat, den Koordinatorinnen und den Mitgliedern ist dem RDJ sehr wichtig. Deshalb bleibt auch immer Raum für Diskussionen und Anregungen, sowohl während der Generalversammlung als auch nach dem offiziellen Teil.
Und was ist ein Mandatswechsel?
Dazu muss man erstmal erklären, was ein Mandat ist: Ein Mandat umfasst die Zeitspanne von zwei Jahren und während eines Mandats beschäftigt sich der RDJ mit ca. vier bis fünf großen Themenschwerpunkten. Die Themenschwerpunkte des 17. Mandats findest du hier!
Bei einem Mandatswechsel fragt der RDJ seine Mitglieder, welche Themen der Jugendrat in den nächsten zwei Jahren behandeln soll. So wird sichergestellt, dass die Meinung aller Jugendlichen in unserem Mandat berücksichtigt wird.
Ebenfalls stellt sich bei einem Mandatswechsel der Verwaltungsrat des RDJ neu auf. Es werden also neue junge Menschen von der Generalversammlung gewählt, die den RDJ und die wichtigsten Entscheidungen leiten sollen. Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu sieben Personen.
Bei der Generalversammlung am 23. Mai wird also nicht nur vorgestellt, welche Projekte der RDJ im Moment durchführt, sondern es wird auch ein neuer Verwaltungsrat gewählt und neue Themenschwerpunkte festgelegt! Das ist also genau der Moment, in dem deine Stimme und deine Meinung wichtig ist!


