Gutachten
Die Regierung oder das Parlament fragt dann ein Gutachten an, in dem die Jugendvertreter ihre Sichtweise der Dinge erläutern können. Bei einer Änderung im sog. Jugenddekret ist die Politik verpflichtet, den RDJ nach einem Gutachten zu fragen.
Zusätzlich hat der RDJ auch die Möglichkeit, selber die Initiative zu ergreifen und der Regierung oder dem Parlament ein Gutachten zukommen zu lassen, ohne dass dieses gefordert wurde. So kann der RDJ auf Probleme aufmerksam machen, welche von der Politik noch nicht wahrgenommen werden.
RDJ-Mitglieder analysieren dann gemeinsam das jeweilige Thema und formulieren Empfehlungen oder Forderungen. Für grosse Gutachten werden vorab weitere Meinungen von betroffenen Jugendlichen oder Einrichtungen gesammelt, um ein repräsentatives Gutachten abgeben zu können.
Gutachten der letzten Jahre
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RDJ - Gutachten Programmdekretvorschlag 2022
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RDJ - Gutachten Ausführungserlass Jugenddekret - 2022
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RDJ - Gutachten Jugenddekret - 2021
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RDJ - Gutachten Programmdekret - 2020
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RDJ - Gutachten zu den Themenschwerpunkten des Jugendstrategieplans III - 2020
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RDJ - Gutachten zum Programmdekret - 2019
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RDJ - Gutachten Programmdekret (II) - 2018
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RDJ - Gutachten Programmdekret - 2018
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RDJ - Gutachten zum Gesetzentwurf zur Freizeitarbeit - 2018
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RDJ - Gutachten zum Gesetzesvorschlag von Frau Özlem Özen für kostelose Trinkwasserversorgung - 2016
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RDJ - Gutachten zum Programmdekret - 2016
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RDJ - Gutachten zum Programmdekret - 2017
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RDJ - Zweites Gutachten Jugenddekret - 2011
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RDJ - Erstes Gutachten Jugenddekret - 2011