Gutachten
Der RdJ muss von Rechts wegen zu allen jugendrelevanten Fragen konsultiert werden über welche die Regierung oder das Parlament abstimmen.
Die Regierung oder das Parlament fragt dann ein Gutachten an, in dem die Jugendvertreter ihre Sichtweise der Dinge erläutern können. Daneben hat der RdJ aber auch ein Initiativrecht, das heißt er kann der Regierung oder dem Parlament ein Gutachten zukommen lassen, ohne dass diese gefordert wurde. So kann der RdJ auf Probleme aufmerksam machen, welche von der Politik noch nicht wahrgenommen werden.
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RdJ Gutachten Programmdekret 2018 II
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RdJ Gutachten Programmdekret 2018
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RdJ Gutachten zum Gesetzesvorschlag von Frau Özlem Özen für kostelose Trinkwasserversorgung
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RdJ Gutachten zum Programmdekret 2016
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RdJ Gutachten zum Programmdekret 2017
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Zweites Gutachten Jugenddekret 2011
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Erstes Gutachten Jugenddekret 2011