Gutachten

Der RDJ wird von Regierung oder Parlament zu jugendrelevanten Themen nach einem Gutachten gefragt oder kann auf Eigeninitiative ein Gutachten schreiben. Als Jugendrat geben wir in einem Gutachen zu vorgeschlagenen Maßnahmen oder Dekreten unsere Meinung ab.

Die Regierung oder das Parlament fragt dann ein Gutachten an, in dem die Jugendvertreter ihre Sichtweise der Dinge erläutern können. Bei einer Änderung im sog. Jugenddekret ist die Politik verpflichtet, den RDJ nach einem Gutachten zu fragen.

Zusätzlich hat der RDJ auch die Möglichkeit, selber die Initiative zu ergreifen und der Regierung oder dem Parlament ein Gutachten zukommen zu lassen, ohne dass dieses gefordert wurde. So kann der RDJ auf Probleme aufmerksam machen, welche von der Politik noch nicht wahrgenommen werden.

RDJ-Mitglieder analysieren dann gemeinsam das jeweilige Thema und formulieren Empfehlungen oder Forderungen. Für grosse Gutachten werden vorab weitere Meinungen von betroffenen Jugendlichen oder Einrichtungen gesammelt, um ein repräsentatives Gutachten abgeben zu können.

Gutachten der letzten Jahre