Die Hilferufe bei Child Focus in Zusammenhang mit Sexting haben sich verdreifacht.

Jedes fünfte Mädchen und jeder zehnte Junge hatte schon einmal Erfahrung mit Sexting.

Jedes dritte verschickte Foto in Zusammenhang mit Sexting zeigt die Person nackt.

Die unerlaubte Verbreitung von Nacktbildern ist strafbar und kann bis zu 10 Jahre Haft bedeuten.

Auch gelöschte Fotos, wie auf Whatsapp oder Snapchat, können wiederhergestellt werden.

Der unerlaubte Besitz von Nacktbildern ist strafbar und kann bis zu einem Jahr Haft bedeuten.

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Was weisst du eigentlich über Sexting? Hier erfährst du mehr.

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Hast du schon Erfahrung mit Sexting?

Hast du schon mal eine Nachricht mit sexuellem Inhalt oder ein erotisches Foto von einem Freund/einer Freundin erhalten? Kennst du einen Freund/eine Freundin, der/die dir bereits von einer solchen Nachricht oder so einem Bild erzählt hat? Hast du vielleicht selber schon einmal ein erotisches Foto an jemanden geschickt? Wenn du schon einmal mit Sexting zu tun hattest oder selber intime Inhalte verschickt und/oder erhalten hast, solltest du wissen, dass dies ein Risiko für deine Privatsphäre ist. Was passiert, wenn dieses Foto in deiner Klasse gezeigt oder sogar durch die ganze Schule geschickt wird? Alle Informationen findest du auf dieser Webseite.

 

Was ist Sexting?

Das sogenannte „Sexting“ beschreibt das Versenden von Nachrichten, Fotos oder Videos sexuellen Charakters über Nachrichtendienste oder Apps wie SMS, WhatsApp, Messenger, Snapchat etc. Sexting an sich sollte nicht verurteilt werden, solange ein beidseitiges Einverständnis besteht. Jugendliche sind experimentierfreudig und entdecken über diesen Weg auch ihre eigene Sexualität. Allerdings fehlt oft das Bewusstsein dafür, dass das Sexting auch große Risiken für ihr Privatleben mit sich bringt. Ein Risiko ist es, dass die Kontrolle über das Nacktfoto entgleitet; in diese Falle tappen nicht nur Jugendliche, sondern ebenfalls Erwachsene.

Sicherer Umgang mit Sexting

Sexting kann sehr aufregend sein, aber sei vorsichtig, was genau du sendest und an wen! Ein (Nackt-)Foto wird schnell geteilt und du verlierst dann leider die Kontrolle über die Verbreitung. Einige Tipps in unserem Infoblatt können dir schon dabei helfen, das Risiko zu verringern. Sende beispielsweise intime Nachrichten nur an Personen, die du auch offline kennst und denen du vertraust. Falls du dennoch solch ein Bild verschicken möchtest, achte darauf, es „sicher“ zu verschicken. Alle Tipps in unserem Infoflyer zum sicheren Umgang mit Sexting.

Die Geschichte von Anna

Seit ein, zwei Wochen sind Tim und Anna jetzt ein Paar. Zwischen den beiden läuft alles sehr gut, die zwei sind richtige Turteltauben. Dieses Wochenende können sie sich leider nicht sehen, weil Tim bei seinem Vater ist. Zum Glück haben die beiden Smartphone und Computer zur Verfügung, die sie nutzen können, um über alle möglichen Wege zu kommunizieren. Während einer dieser Unterhaltungen kommt Anna plötzlich die Idee, Tim ein Foto von sich im Bademantel zu schicken. Doch dann begeht Tim einen großen Fehler, der Anna zum Gespött der ganzen Schule macht. Hier ist Annas komplette Geschichte.

Wir brauchen deine Meinung!

Du suchst Hilfe oder kennst jemanden, der betroffen ist? Hier erfährst du mehr.

  • Du bist Jugendlicher?

    Dann bist du vermutlich schon einmal mit Sexting in Kontakt gekommen. Wenn du mehr über Sexting und seine Risiken wissen willst oder wenn du nicht weißt, wie du mit einem Problem in Zusammenhang mit Sexting umgehen sollst oder an wen du dich wenden kannst, dann schau dir jetzt unseren Infoflyer an.

  • Sie sind Eltern, Lehrer oder Jugendarbeiter?

    Und vermuten, dass ein junger Mensch in Ihrem Umfeld mit Sexting in Kontakt gekommen ist und ein Problem vorliegt? Natürlich kein einfaches Thema. Aber wir haben einige hilfreiche Tipps zusammengestellt, wie Sie mit dem Jugendlichen umgehen können oder an wen auch Sie sich wenden können, wenn Sie nicht wissen, was zu tun ist.

Auch unsere FAQ's können dir weiterhelfen

  • Zu allererst: keine Panik! Du bist mit Sicherheit nicht der einzige junge Mensch, der eines Tages ein erotisches Bild von sich verschickt hat. Ohne deine Zustimmung darf niemand Fotos oder Videos weiterschicken oder ins Internet stellen, auf denen du erscheinst. Die Person, die dein Foto gepostet hat, hat eine Straftat begangen. Du kannst darum auf eigene Faust von der Peron verlangen, das Foto zu löschen. Es ist auf jeden Fall auch eine gute Idee, Hilfe zu suchen, um dieses Problem zu lösen. Konkrete Tipps und Ansprechpartner findest du in unserem Infoflyer.

     

  • Wenn du ein Nacktfoto erhältst, schicke es niemals an andere. Das Gesetz verbietet die Übertragung von Fotos und Videos von anderen Personen, ohne zuvor deren Erlaubnis einzuholen. Wenn du die Person, die auf dem Foto zu sehen ist, kennst, dann warne und unterstütze sie. Auch kannst du die Person, die dir das Foto geschickt hat, jederzeit darüber informieren, dass das Weiterleiten von Fotos strafbar ist. Wenn du weitere Hilfe benötigst, schau dir unseren Infoflyer an.

  • Wenn du eine Beziehung zu einer Person hast, dann ist es durchaus normal, dass du ihr vollständig vertraust. Trotzdem liegt es nicht mehr in deiner Hand, was mit den Aufnahmen passiert, sobald du diese verschickst. Wichtig ist, dass du dich nie unter Druck setzen lässt jemandem solche Fotos zu schicken. Auch wenn du ein Foto verschicken möchtest, denk lieber zwei Mal darüber nach, denn es birgt große Risiken. In unserem Infoflyer findest du nützliche Tipps.

  • Ohne die Zustimmung der Person darf niemand Fotos oder Videos weiterschicken oder ins Internet stellen, auf denen sie erscheint. Wenn du ein Foto gepostet hast, hast du eine Straftat begangen. Informiere die Person direkt darüber, falls sie es noch nicht weiß und entschuldige dich bei ihr. Entferne das Foto aus dem Internet und von deinen Geräten. Wende dich an einen Erwachsenen deines Vertrauens. Du bist nicht alleine! Mehr dazu erfährst du in unserem Infoflyer.

  • Sobald es um Sexting bei Minderjährigen geht, ist die Verbindung zu Kinderpornographie schnell gezogen. Vor Gericht kann ein Richter theoretisch das Sexting zwischen Minderjährigen als Kinderpornographie ansehen und dementsprechend bestrafen. Sexting mit beidseitigem Einverständnis unter Minderjährigen ist keine Straftat, aber die Fotos im Nachhinein online zu stellen schon. Eine ausführliche Erklärung gibts es in unserem Infoflyer.

  • Du kannst einen Erwachsenen, dem du vertraust, wie deine Eltern, einen Lehrer oder einen Jugendarbeiter um Hilfe bitten. Es ist alles andere als einfach und erfordert viel Mut. Aber lass dich nicht entmutigen! Die Unterstützung eines vertrauten Erwachsenen kann dir helfen, zu wissen, was jetzt zu tun ist und oft tut es gut, zu fühlen, dass du in so einer schwierigen Situation nicht alleine bist.

    Möchtest du lieber anonym Hilfe suchen? Dann wende dich an die Telefonhilfe über die 108. Sie bieten dir ein offenes Ohr, wenn du Fragen hast, deine Geschichte erzählen willst oder über ein Problem reden möchtest. Alle Kontaktangaben findest du auch in unserem Infoflyer.

Staatsanwältin Melanie Schäfer und Marita Brüls von der Polizeizone Weser-Göhl klären auf

#saferinternetday2021

Erfahre mehr über die Sexting-Kampagne auf unseren Social-Media-Kanälen

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