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Gutachten Jugenddekret

Die Ministerin möchte mit einem neuen Förderdekret die Bezuschussung der Jugendeinrichtungen vereinheitlichen, die Aus- und Weiterbildung im Jugendsektor verbessern und die Jugendlichen und Jugendeinrichtungen in der Ausgestaltung der Jugendpolitik stärker einzubinden. Der RdJ begutachtete den Vorentwurf zwei mal. Ab September diskutiert das Parlament diesen Dekretentwurf.

Am 15. Januar verabschiedete der RdJ auf seiner Plenarsitzung in Rocherath sein erstes Gutachten zum neuen Jugenddekret. Darin geht er auf die Vorschläge zur Weiterentwicklung der ostbelgischen Jugendarbeit ein, die von der Regierung im Dekret ausgearbeitet wurden. Nachdem Empfehlungen aus dem ersten RdJ Gutachten- und aus einem Staatsratgutachten in den Dekretvorentwurf eingeflossen sind, wurde der Dekrettext erneut vom Kabinett bearbeitet. Zu dieser letzten Version hat die Jugendministerin ein zweites RdJ Gutachten angefragt. Der RdJ verabschiedete auf seiner Plenarsitzung vom 13. Juni 2011 in Eupen ein zweites Gutachten. Die RdJ Gutachten I und II sowie die dazugehörenden Dekretvorentwürfe befinden sich im Anhang.


Beide vorliegenden Gutachten des RdJ zum Vorentwurf eines Dekretes zur Förderung der Jugendarbeit wurde im Dezember 2010 bzw. im Juni 2011 in vier unabhängigen Untergruppen ausgearbeitet, wobei sich die erste mit dem Thema der offenen Jugendarbeit beschäftigte, die zweite mit den Jugendorganisationen, die dritte mit den Infotreffs und eine vierte mit dem Rat der deutschsprachigen Jugend.

 

Seit Anfang September liegt der Dekretentwurf nun beim Parlament der DG. Dieses wird den Entwurf im Ausschuss II für Kultur und Jugend besprechen, und dann der Plenarversammlung des PDG zur Verabschiedung vorlegen. Zurzeit liegt uns aber noch keine genaue Planung vor.

 

 
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